Adoption - Praktische Infos
Praktische Infos

Adoption

Öffnungszeiten

Montag:       14.00-18.00 Uhr

Dienstag:      Geschlossen

Mittwoch:     14.00-18.00 Uhr

Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr

Freitag:        14.00-18.00 Uhr

Samstag:     14.00-18.00 Uhr

Sonntag:      14.00-18.00 Uhr

Zum Wohl unserer Hunde!

Bitte vereinbaren Sie einen Termin währen den Öffnungszeiten.

Vielen Dank!

Telefon: 0032 80/643953

Adoptionsbedingungen

Seit dem 1. Juli 2022 benötigen Sie eine Tierhaltegenehmigung, wenn Sie einen Hund im Tierheim adoptieren möchten. Sie können dieses Dokument bei ihrer Gemeinde anfragen.

Wenn Sie über Keinen Wohnsitz in Belgien verfügen können sie das entsprechende Dokument direkt beim Öffentlichen Dienst der Wallonie beantragen.

Der Antrag ist zu richten:

  • per E-Mail an die folgende Adresse: fichiercentral.environnement@spw.wallonie.be
  • oder per Post an die Generaldirektion des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt, Avenue Prince de Liège 15, 5100 Jambes.

Der Antrag enthält:

  • Den Namen und Vornamen des Antragstellers
  • Die Nationalregisternummer des Antragstellers
  • Die Adresse des Wohnsitzes des Antragstellers

Weiter Infos Zur Tierhaltegenehmigung finden Sie hier

Außerdem benötigen wir die schriftliche Einverständnis Ihres Vermieters.

Adoptionsvertrag

Für jede eventuelle Adoption bitten wir darum, vorher mit uns während der Öffnungszeiten in Kontakt zu treten.

Wenn sich ein Adoption konkretisiert, verfassen wir einen Adoptionsvertrag, den wir Sie bitten werden, in zweifacher Ausführung zu unterzeichnen.

Adoptionspreis

Jeder Hund wird an 250€ vermittelt. Egal ob Welpe, Erwachsener, Rassehund oder nicht. Hunde ab einem Alter von 11 Jahren werden an 150€ vermittelt. Darin enthalten sind Tierarztkosten, Registrierungskosten, Chip und Impfungen.

Wir verfügen ebenfalls über Bancontact Mistercash.

Allgemeine Adopionsbedingungen

Mit Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Adoptierende des Hundes gegenüber dem Tierheim zu folgenden Punkten:

  1. Den Hund mit Familienanschluss zu halten und ordnungsgemäß zu behandeln und zu pflegen.  Unterbringung im Keller, Stall, Schuppen, Zwinger und an der Kette ist nicht gestattet.
  2. Das Tier darf nicht zur Zucht/ Vermehrung oder zu Tierversuchen missbraucht werden!
  3. Den Hund innerhalb von 3 Monaten nach Adoption sterilisieren bzw. kastrieren zu lassen, wenn dies noch nicht erfolgt ist.  Eine Bescheinigung der Kastration vom Tierarzt muss innerhalb der nächsten 3
  4. Jede Misshandlung und Quälerei (weder den Schwanz noch die Ohren zu kupieren und jegliche Verstümmelung) zu unterlassen und solche auch durch andere nicht zu dulden.
  5. Ihm eine artgerechte und ausreichende Versorgung mit Futter und Wasser zu gewährleisten. Ein sauberes, warmes Lager bereitzustellen, für ausreichend Auslauf zu sorgen, d.h. dem Temperament und den Bedürfnissen des Hundes gerecht zu werden.
  6. Die Impfungen in Ordnung zu halten, den Hund bei Erkrankungen tierärztlich behandeln zu lassen/ bei einer unheilbaren Krankheit von einem Tierarzt schmerzfrei von seinem Leid erlösen zu lassen.
  7. Die DOG ID/ Tasso und das Tierheim innerhalb von 8 Tagen über den Tod des Tieres zu informieren.
  8. Die DOD  ID bzw. Tasso sofort über den Verlust des Tieres zu informieren und gemeinsam mit dem Tierheim alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Tier wiederzufinden.
  9. Bei der Vermittlung kümmert sich das Tierheim um die Anmeldung bei der zuständigen Registrierungsstelle.
  10. Einen Adressenwechsel SOFORT mitzuteilen, wobei die Vertragsnummer erwähnt werden muss.
  11. Der Hund darf nicht ohne unser Einverständnis an ein anderes Tierheim oder an Dritte weitergegeben werden.
  12. Der Übernehmer gestattet einem vom Tierheim Beauftragten, zwecks Kontrolle vom Zustand des Tieres und der Einhaltung des Vertrages, Zutritt zu den Räumlichkeiten in denen der Hund lebt.
  13. Verstößt der Adoptierende nach Ermessen des Tierheims gegen seine hier vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen, oder stellt sich heraus, dass falsche Angaben gemacht wurden, ist das Tierheim berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den Hund sofort zurück zu verlangen und der Adoptierende ist verpflichtet, den Hund unverzüglich herauszugeben, ohne Rückerstattung der Kosten.
  14. Das Tierheim übernimmt keine Haftung bei durch den Hund hervorgerufenen Schäden, Unfälle, für Erkrankungen welche bei der Erstuntersuchung nicht erkennbar waren.
  15. Bei Rückgabe des Hundes innerhalb der ersten 14 Tage werden nur 150€ der Adoptionskosten zurückerstattet. Die restlichen 100€ sehen wir als Bearbeitungsgebühr.
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